Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ist eine Insolvenz nach 3 Jahren beendet und der Schuldner erhält die Restschuldbefreiung, vorausgesetzt er hat nicht gegen die gerichtlichen Auflagen verstoßen.
Gerichtliche Auflagen sind zum Beispiel:
Der Schuldner
-
hat sich regelmäßig um ein Einkommen bemüht
-
hat mitgeholfen, insolvenzliche Sachverhalte aufzuklären
-
hat an keine Gläubiger Zahlungen am Insolvenzverwalter vorbei geleistet
-
hat kein Vermögen verschwiegen oder verschoben
-
hat den Insolvenzverwalter regelmäßig über Veränderungen bezüglich Einkommens- und Wohnverhältnisse informiert.
-
und anderes mehr